Wem gehört das geistige Eigentum, wenn ein Tier auf den Auslöser drückt?
Am besten erzählt sich die Geschichte von vorne: 2012 klaut ein Schopfmakaken-Weibchen in einem Nationalpark in Nordsulawesi (Indonesien) einem Fotografen die Kamera und macht hunderte von Fotos, darunter auch einige Selfies, die durchaus was taugen.
Der Fotograf David Slater bekam seine Kamera glücklicherweise wieder zurück und veröffentlichte die Fotos, die er auf seiner Reise in Indonesien geschossen hatte, sowieso auch manche jener Fotos, die das Makaken-Weibchen geschossen hatte.
Nachdem aber die Wikimedia Foundation zwei der Makaken-Selfies auf Wikipedia stellte, verlangte David Slater wiederholt, dass die Fotos vom Netz genommen werden, doch Wikimedia antwortete:
“(Das Foto) wurde von einem Makaken in Sulawesi mit David Slaters Kamera gemacht. Nachdem die Arbeit nicht von einem menschlichen Autor geschaffen wurde, kommt eine UrheberInnenechtsforderung in den USA nicht in Frage. Nicht-Menschen können kein UrheberInnenrecht besitzen. Die Datei ist also unzulässig für das UrheberInnenrecht und darum public domain, denn es besteht zur Gänze aus Informationen, die Allgemeingüter sind und beinhaltet keine originäre UrheberInnenschaft.”
“Taken by a macaque in Sulawesi, with David Slater’s camera. As the work was not created by a human author, it is not eligible for a copyright claim in the US. Non-humans cannot own copyrights. This file is ineligible for copyright and therefore in the public domain, because it consists entirely of information that is common property and contains no original authorship.”
Kurz und bündig: Slater wird von Wikimedia nicht als Urheber anerkannt, da er nichts weiter mit der Aufnahme zu tun hatte, als seine Kamera für einen Moment unbeobachtet zu lassen. Andererseits argumentiert der Fotograf, dass es erst durch sein Mitwirken möglich geworden ist, an diesem Tag und Ort Fotos zu schießen.
Nachdem Slater nun gerichtlich gegen die Wikimedia Foundation vorgehen will, bleibt es spannend, wem oder ob überhaupt UrheberInnenrechte anerkannt werden. Aber so oder so - eines wird bei dem etwas skurrilen Beispiel gut sichtbar: Unser UrheberInnenrecht taugt in einer Welt, in der kollaboratives Arbeiten zur Norm geworden ist (ob absichtlich oder unabsichtlich) bestimmt nicht mehr zur Genüge.
PS: Wer mehr zum Hintergrund des Rechtsstreits wissen mag, sollte unbedingt noch den kurzen Artikel von Golem lesen.
Foto: public domain (?) / all rights reserved by David Slater (?)